Allgemeine Geschäftsbedingungen

PE-Z Multimedia
 Stand: September 2026

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen PE-Z Multimedia und ihren Kunden sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für künftige Ergänzungs- und Folgeaufträge, selbst wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.2. Es gilt die bei Vertragsabschluss aktuelle, dem Kunden übermittelte bzw. auf unserer Website abrufbare Fassung unserer AGB.

1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.

1.4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen Zustimmung; gegenüber Unternehmern bedarf diese der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

2.2. Zusagen, Zusicherungen, Garantien oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.3. Angaben über Produkte und Leistungen in Katalogen, Preislisten, Prospekten, auf Websites oder in sonstigen Medien sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

2.4. Gegenüber Unternehmern sind Kostenvoranschläge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich und grundsätzlich entgeltlich. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen; eine allfällige Entgeltlichkeit für die Erstellung eines Kostenvoranschlags wird vor dessen Erstellung ausdrücklich vereinbart.

2.5. Angebote und Kostenvoranschläge setzen voraus, dass vorhandene oder vom Kunden beigestellte Anlagen, Geräte, Materialien und sonstige technische Voraussetzungen für die vorgesehene Leistung geeignet sind. Stellt sich nachträglich ein zusätzlicher Aufwand heraus, ist dieser gesondert zu vergüten.

2.6. Für Reparatur-, Service- und Störungsbehebungsarbeiten gelten diese AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Preise und Verrechnung

3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreise zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart wurde.

3.2. Leistungen, die vom Kunden zusätzlich beauftragt werden oder im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, werden gesondert verrechnet.

3.3. Nachträglich aufgrund technischer Änderungen, Herstelleranforderungen oder gesetzlicher Vorgaben erforderliche Software-, Firmware- oder Systemanpassungen sind, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind, gesondert zu vergüten.

3.4. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs-, Transport-, Versand-, Entsorgungs- und sonstige Nebenkosten werden, soweit vereinbart oder gesetzlich zulässig, gesondert verrechnet.

3.5. Erschwerte örtliche Bedingungen, insbesondere fehlende oder weiter entfernte Parkmöglichkeiten, erschwerter Zugang oder sonstige bei Angebotslegung nicht erkennbare Umstände, die zu einem zusätzlichen Arbeitsaufwand führen, können entsprechend dem tatsächlichen Mehraufwand verrechnet werden.

3.6. Die Mindestverrechnung für Arbeitsleistungen beträgt 0,5 Stunden. Darüber hinaus erfolgt die Verrechnung je angefangener Viertelstunde.

3.7. Gegenüber Unternehmern können vereinbarte Entgelte angemessen angepasst werden, wenn sich nach Vertragsabschluss wesentliche, für die Leistungserbringung maßgebliche Kostenfaktoren, insbesondere Lohn-, Material-, Einkaufs- oder Lieferantenpreise, ändern, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3.8. Entgelte aus Dauerschuldverhältnissen werden wertgesichert vereinbart. Maßgeblich ist der Verbraucherpreisindex (VPI) bzw. ein an dessen Stelle tretender Index; Ausgangsbasis ist der Monat des Vertragsabschlusses. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

4. Zahlung

4.1. Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist ein Drittel der Auftragssumme bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Fertigstellung und Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Abweichend davon können je nach Art und Umfang des Auftrages Anzahlungen, Materialvorauszahlungen oder Abschlagszahlungen vereinbart werden.

4.2. Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.

4.3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen auszusetzen und bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.

4.4. Gegenüber Unternehmern gelten bei verschuldetem Zahlungsverzug die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4.5. Notwendige und zweckentsprechende Mahn- und Betreibungskosten sind vom Kunden im gesetzlich zulässigen Umfang zu ersetzen.

4.6. Gewährte Rabatte, Preisnachlässe, Projektmanagement-Rabatte und sonstige Sonderkonditionen werden unter der Voraussetzung der vollständigen und fristgerechten Bezahlung der jeweiligen Forderung gewährt. Bei Zahlungsverzug entfällt der gewährte Nachlass und kann in entsprechender Höhe nachverrechnet werden. Skonti gelten ausschließlich bei Einhaltung der ausdrücklich vereinbarten Zahlungsbedingungen.

4.7. Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden.

4.8. Wir sind berechtigt, Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte, insbesondere Factoring-, Finanzierungs- oder Forderungsmanagementunternehmen, abzutreten. Soweit hierfür eine Datenübermittlung erforderlich ist, erfolgt diese ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang.

4.9. Soweit ein berechtigtes Interesse besteht und dies gesetzlich zulässig ist, können zur Prüfung der Bonität Auskünfte bei hierzu befugten Wirtschaftsauskunfteien eingeholt werden.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde hat alle für die Leistungsausführung erforderlichen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen rechtzeitig herzustellen und uns die zur Durchführung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

5.2. Soweit für die vereinbarte Leistung erforderlich, hat der Kunde geeignete und funktionsfähige Strom-, Netzwerk-, Internet- und sonstige technische Anschlüsse bereitzustellen.

5.3. Der Kunde hat uns rechtzeitig über bestehende Anlagen, verdeckte Leitungen, Gefahrenquellen, Zugangsbeschränkungen und sonstige Umstände zu informieren, die für eine sichere und ordnungsgemäße Leistungsausführung von Bedeutung sind.

5.4. Erforderliche Zugangsdaten, Berechtigungen, Freigaben und sonstige für Konfiguration oder Inbetriebnahme notwendige Informationen sind rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen und Mehraufwendungen aufgrund fehlender, unrichtiger oder unvollständiger Angaben können gesondert verrechnet werden.

5.5. Erforderliche behördliche oder privatrechtliche Bewilligungen sind, soweit nicht ausdrücklich von uns übernommen, vom Kunden auf eigene Kosten einzuholen.

5.6. Erbrachte Arbeiten können in einem Arbeits-, Montage-, Service- oder Abnahmeprotokoll, auch in elektronischer Form, dokumentiert und vom Kunden bzw. dessen Ansprechpartner bestätigt werden.

6. Leistungsausführung und Termine

6.1. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs und werden gesondert verrechnet.

6.2. Sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung sind gegenüber Unternehmern zulässig, soweit dadurch der vereinbarte Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6.3. Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden.

6.4. Liefer- und Fertigstellungstermine sind gegenüber Unternehmern nur verbindlich, wenn deren Einhaltung ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

6.5. Fristen und Termine verlängern bzw. verschieben sich angemessen bei höherer Gewalt, nicht vorhersehbaren Lieferengpässen, Verzögerungen von Herstellern oder Vorlieferanten sowie sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen.

6.6. Gleiches gilt, wenn die Leistungsausführung aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Kunden verzögert oder unterbrochen wird.

6.7. Werden vereinbarte Termine auf Wunsch oder aus Gründen aus der Sphäre des Kunden verschoben, können dadurch entstehende zusätzliche Kosten und Mehraufwendungen gesondert verrechnet werden.

7. Beigestellte Waren und bestehende Anlagen

7.1. Werden Geräte, Materialien oder sonstige Leistungen vom Kunden beigestellt, können der dadurch entstehende zusätzliche Prüfungs-, Koordinations-, Anpassungs- oder Inbetriebnahmeaufwand sowie sonstige Mehraufwendungen nach den jeweils gültigen Regiesätzen verrechnet werden. Soweit eine konkrete Ermittlung des Mehraufwandes nicht zweckmäßig möglich ist, kann ein angemessener Zuschlag verrechnet werden.

7.2. Für vom Kunden beigestellte Waren, Geräte oder Materialien übernehmen wir keine Gewährleistung. Für unsere daran erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen bzw. vereinbarten Gewährleistungsbestimmungen.

7.3. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass beigestellte oder bestehende Anlagen, Komponenten und technische Voraussetzungen für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und betriebsbereit sind.

7.4. Bei behelfsmäßigen Reparaturen oder Arbeiten an bestehenden, mangelhaften oder altersbedingt beeinträchtigten Anlagen kann eine dauerhafte Funktionsfähigkeit nur insoweit erwartet werden, als dies nach dem vorhandenen Zustand technisch möglich ist.

8. Abnahme und Annahmeverzug

8.1. Die Übergabe bzw. Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung und kann in einem Abnahme- oder Übergabeprotokoll dokumentiert werden.

8.2. Gegenüber Unternehmern gilt die Leistung als abgenommen, wenn ein vereinbarter Abnahmetermin vom Kunden ohne berechtigten Grund nicht wahrgenommen oder die Abnahme einer vertragsgemäß erbrachten Leistung ohne berechtigten Grund verweigert wird. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8.3. Verzögert oder verhindert der Kunde die vereinbarte Leistungserbringung oder Abnahme, sind wir berechtigt, die dadurch entstehenden angemessenen Mehrkosten, insbesondere für Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten und erforderliche Lagerung, gesondert zu verrechnen.

8.4. Bereits erbrachte Leistungen können bei Annahmeverzug in Rechnung gestellt werden. Die gesetzlichen Rechte bei Annahmeverzug bleiben unberührt.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag unser Eigentum.

9.2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware herauszuverlangen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

9.3. Der Kunde hat uns von Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverzüglich zu verständigen und Dritte auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber unternehmerischen Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.

10.2. Unternehmer haben erkennbare Mängel unverzüglich nach Übergabe und versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

10.3. Zur Prüfung und Behebung eines behaupteten Mangels ist uns innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zu geben. Stellt sich eine Beanstandung als unberechtigt heraus, können die dadurch entstandenen angemessenen Aufwendungen verrechnet werden.

10.4. Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf vom Kunden beigestellte Waren oder auf bestehende Anlagen, Komponenten, Verkabelungen, Netzwerke oder sonstige technische Voraussetzungen zurückzuführen sind, soweit diese für den Mangel ursächlich sind.

10.5. Bei Vermögensschäden haften wir, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

10.6. Gegenüber Unternehmern ist unsere Haftung, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.

10.7. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Veränderungen durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, Nichtbeachtung von Herstellerangaben, unterlassene Wartung oder ungeeignete bzw. fehlerhafte technische Voraussetzungen des Kunden verursacht werden.

10.8. Sicherheitsanlagen dienen der Erkennung und Meldung definierter Ereignisse und können deren Eintritt, insbesondere Einbruch oder sonstige Schadensereignisse, nicht verhindern. Fehl- oder Täuschungsalarme sowie technisch bedingte Einschränkungen von Funk-, Netzwerk- oder sonstigen Übertragungswegen können nicht vollständig ausgeschlossen werden.

11. Unterlagen, Zugangsdaten und geistiges Eigentum

11.1. Von uns erstellte Pläne, Skizzen, Konzepte, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Verwendung, Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf unserer Zustimmung.

11.2. Die Übergabe von Zugangsdaten, Konfigurationsdaten oder technischen Dokumentationen erfolgt im vereinbarten Umfang. Ein darüber hinausgehender Aufwand für Aufbereitung, Dokumentation oder Übergabe wird gesondert verrechnet.

12. Datenschutz und bereitgestellte Inhalte

12.1. Personenbezogene Daten des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet, soweit dies zur Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung, Abrechnung, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, können Daten an eingesetzte Dienstleister, Hersteller, Lieferanten oder sonstige Auftragsverarbeiter übermittelt werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten der betroffenen Personen werden in unserer Datenschutzerklärung bereitgestellt.

12.2. Vom Kunden bereitgestellte Daten, Inhalte und Unterlagen dürfen von uns zur Vertragserfüllung verwendet werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.

13. Allgemeines und Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2. Erfüllungsort ist der Sitz von PE-Z Multimedia.

13.3. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Salzburg vereinbart. PE-Z Multimedia ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.4. Änderungen von Name, Firma, Anschrift oder sonstigen für die Geschäftsbeziehung wesentlichen Kontaktdaten sind uns unverzüglich bekannt zu geben.

13.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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